Deine Bewerbung für das GPRA Stipendium
Unser Bewerbungsformular stellen wir Dir als pdf zum Download bereit, damit Du dies in Ruhe ausfüllen kannst. Bitte beachte: Solltest Du noch kein Studium aufgenommen haben, kannst Du Dich frühestens in dem Jahr bewerben, in dem Dein Studium beginnen wird. Befindest Du Dich bereits in einem Bachelor- oder Masterstudium, muss Deine Regelstudienzeit zu Beginn des WS 23/24 noch mindestens zwei Semester betragen.
Wenn Du damit fertig bist, lade Dein Bewerbungsformular sowie folgende erforderliche Dokumente zusammen mit deinen persönlichen Daten über das unten stehende Formular hoch:
- Dein Motivationsschreiben,
- Deinen tabellarischen Lebenslauf ohne Foto,
- Dein beglaubigtes Hochschulzugangszeugnis als PDF,
- ein Gutachten (Empfehlungsschreiben) eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin oder eines bzw. einer promovierten Angehörigen des akademischen Mittelbaus zur Beurteilung Deiner fachlichen Qualifikation (Studienhauptfach),
- all Deine bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschulscheine bzw. Leistungsnachweise (benotet und unbenotet),
- Deine aktuelle Immatrikulations-/Studienbescheinigung,
- all Deine Ausbildungs- und Praktikantenzeugnisse und -bescheinigungen. Im Falle bereits absolvierter Ausbildungsgänge, abgeschlossener Lehren oder Praktika reichst Du die Abschlusszeugnisse ebenfalls ein.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle Mitglieder der Auswahlkommission müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Darin verpflichten sie sich, die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auswahl zu nutzen, pfleglich mit den Daten umzugehen und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus werden die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen benannt. Die Verpflichtungserklärung ist von allen Beteiligten vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen zu unterzeichnen.
Zugang zu den Bewerbungsdaten wird ausschließlich den an der Vorauswahl und den Auswahltagen beteiligten Personen gewährt. Die Daten werden der Auswahlkommission ausschließlich in Form von Leserechten, ohne Ausdruck-, Download- oder andere Vervielfältigungsmöglichkeiten gewährt.
Die Bewerbungsunterlagen aller abgelehnten Bewerberinnen bzw. Bewerber aus den zwei Bewerbungsphasen werden jeweils zum Ende des Jahres, in dem das Auswahlverfahren stattgefunden hat, gelöscht. Die GPRA behält sich die Speicherung der Stammdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) für zwei Jahre vor. Nach zwei Jahren werden auch diese personenbezogenen Daten komplett gelöscht.
Steuerrecht
In steuerlicher Hinsicht ist dieses Stipendium gemäß § 3 Nr. 44 EStG nicht steuerfrei, da es sich bei der GPRA um eine private Körperschaft handelt. Die Finanzverwaltung wird das Stipendium in den meisten Fällen als sogenannte sonstige Einkünfte gemäß § 22 Ziff. 1 EStG ansehen. Im Zusammenhang mit dieser potentiellen Steuerpflicht des Stipendiums ist jedoch zu beachten, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer in 2023 auf 10.908 Euro angehoben wurde. Sofern also der Stipendiat oder die Stipendiatin mit dem Stipendium und den Einnahmen, die er/sie darüber hinaus erzielt, den Grundfreibetrag nicht übersteigt, dürfte trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht des Stipendiums keine Steuer anfallen.
Sozialversicherungsrechtlich ist ein Stipendium ohne Gegenleistung, wie es das GPRA Stipendium darstellt, frei von Sozialabgaben. Da die Rechtslage hier jedoch nicht eindeutig ist und um das Risiko einer späteren Beitragsverpflichtung zu vermeiden, werden wir für jede Stipendiatin bzw. jeden Stipendiaten ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen. Im Rahmen dieses Abfrageverfahrens wird gemeinsam mit dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin, ein entsprechender Vordruck bei der Rentenversicherung eingereicht werden und anschließend ein rechtsverbindlicher Bescheid hierzu ergehen.